Die einzelnen angebotenen Seminare gelten im jeweils angeführten Ausmaß als Weiterbildung i.S.d. gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung nach § 123a Abs. 4 VAG bzw. § 137b Abs. 3 GewO. Das Landesgremium der Versicherungsagenten und das WIFI gelten i.S.d.§ 6 Abs. 5 i.V.m. § 7 des Weiterbildungslehrplans des Bundesgremiums der Versicherungsagenten als geeignete unabhängige Bildungsinstitutionen.


Mo., 16. März
|WIFI Graz
Handelsvertreterrecht
Der Seminartag ist in zwei Blöcke gegliedert: Der erste Block setzt sich mit dem Handelsvertreterrecht im Allgemeinen auseinander und die Grundkenntnisse werden vermittelt.
Datum & Ort
16. März 2026, 08:00 – 17:00
WIFI Graz, Körblergasse 111/113, 8010 Graz, Österreich
Über die Veranstaltung
VA-Nr.: 16326.025 | IDD-Stunden: 7,5 | IDD Zuordnung: Modul 1 | Normalpreis: € 380 | Sonderpreis: € 120
Ihre Referentin: Mag. Alexandra Kleindienst
Der Seminartag ist in zwei Blöcke gegliedert: Der erste Block setzt sich mit dem Handelsvertreterrecht im Allgemeinen auseinander und die Grundkenntnisse werden vermittelt. Dies betrifft insbesondere wesentliche Punkte der Vertragsgestaltung, die Provision, Auflösungsmöglichkeiten eines Vertragsverhältnisses, den Ausgleichsanspruch etc. Der zweite Teil des Seminars setzt sich intensiv mit den Spezialbestimmungen des Handelsvertretergesetzes für Versicherungsvertreter auseinander.

