Die einzelnen angebotenen Seminare gelten im jeweils angeführten Ausmaß als Weiterbildung i.S.d. gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung nach § 123a Abs. 4 VAG bzw. § 137b Abs. 3 GewO. Das Landesgremium der Versicherungsagenten und das WIFI gelten i.S.d.§ 6 Abs. 5 i.V.m. § 7 des Weiterbildungslehrplans des Bundesgremiums der Versicherungsagenten als geeignete unabhängige Bildungsinstitutionen.


Mi., 22. Apr.
|Europasaal (Teil B) der WK Steiermark
Schadensaufnahme aus der Sicht des Sachverständigen: Korrekte Schadensmeldungen erleichtern die Schadensaufnahme v. Ort
Ziel dieses Seminars ist es, dem Versicherungsagenten einen Einblick in die Sachverständigentätigkeit zu geben.
Datum & Ort
22. Apr. 2026, 08:30 – 16:00
Europasaal (Teil B) der WK Steiermark, Körblergasse 111/113, 8010 Graz, Österreich
Über die Veranstaltung
IDD-Stunden: 6,5 | IDD Zuordnung: Modul 2 | Sonderpreis: € 80
Ihr Referent: Christian Bäunard
Ziel dieses Seminars ist es, dem Versicherungsagenten einen Einblick in die Sachverständigentätigkeit zu geben. Auch werden in diesem Seminar typische Schadensregulierungsansätze näher erläutert, sodass bereits bei der Schadensmeldung (durch den Versicherungsagenten) gewisse Punkte in korrekte Bahnen gelenkt werden können.
Inhalte:
Wer ist ein Sachverständiger?

