Die einzelnen angebotenen Seminare gelten im jeweils angeführten Ausmaß als Weiterbildung i.S.d. gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung nach § 123a Abs. 4 VAG bzw. § 137b Abs. 3 GewO. Das Landesgremium der Versicherungsagenten und das WIFI gelten i.S.d.§ 6 Abs. 5 i.V.m. § 7 des Weiterbildungslehrplans des Bundesgremiums der Versicherungsagenten als geeignete unabhängige Bildungsinstitutionen.


Di., 24. März
|WIFI Steiermark
Versicherung vor Datenschutz oder doch Datenschutz vor Versicherung?
Jedes (Einzel-)Unternehmen hat seit 2018 die Datenschutzgrundverordnung zu beachten. Für die Versicherungsbranche gibt es hier keine Ausnahmen.
Datum & Ort
24. März 2026, 08:30 – 17:30
WIFI Steiermark, Körblergasse 111/113, 8010 Graz, Österreich
Über die Veranstaltung
VA-Nr.: 16328.025 | IDD-Stunden: 7,5 | IDD Zuordnung: Modul 1 | Normalpreis: € 380 | Sonderpreis: € 120
Ihre Referentin: RA Dr. Gerit Jantschgi
Jedes (Einzel-)Unternehmen hat seit 2018 die Datenschutzgrundverordnung zu beachten. Für die Versicherungsbranche gibt es hier keine Ausnahmen. Eher im Gegenteil, die Datenschutzbehörde leitete in der Vergangenheit immer wieder branchenbezogene Prüfverfahren ein. Die für Sie relevanten Ergebnisse werden Ihnen in dieser Veranstaltung anhand von Fallbeispielen zu u. a. folgenden Fragen präsentiert:
Sie haben immer personenbezogene Kundendaten zu erheben, ohne die ein Vertrag nicht zustande kommen kann. Aber was ist zu beachten, wenn es dann doch keinen Vertrag gibt?
Wie erledigen Sie Ihre Korrespondenz? Über WhatsApp, über den klassischen Postversand oder über den elektronischen Briefkasten?

