Die einzelnen angebotenen Seminare gelten im jeweils angeführten Ausmaß als Weiterbildung i.S.d. gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung nach § 123a Abs. 4 VAG bzw. § 137b Abs. 3 GewO. Das Landesgremium der Versicherungsagenten und das WIFI gelten i.S.d.§ 6 Abs. 5 i.V.m. § 7 des Weiterbildungslehrplans des Bundesgremiums der Versicherungsagenten als geeignete unabhängige Bildungsinstitutionen.


Do., 19. März
|WIFI Steiermark
Versicherungsvertragsrecht
Erfahren Sie alles über die relevanten Bestimmungen nach dem VersVG für Versicherungsagenten.
Datum & Ort
19. März 2026, 08:30 – 17:30
WIFI Steiermark, Körblergasse 111/113, 8010 Graz, Österreich
Über die Veranstaltung
VA-Nr.: 16321.025 | IDD-Stunden: 7,5 | IDD Zuordnung: Modul 1 | Normalpreis: € 380 | Sonderpreis: € 120
Ihr Referent: RA Dr. Daniel Prisching
Erfahren Sie alles über die relevanten Bestimmungen nach dem VersVG für Versicherungsagenten, unter anderem: Begriff des Versicherungsagenten nach dem VersVG – Darstellung der unterschiedlichen Kompetenzen/Befugnisse von Vermittlungsagent zu Versicherungsmakler, Abschlussagent, Anscheinsagent; Besonderheiten beim Abschluss des Versicherungsvertrages – Grundlagen: Konsens-Dissens, Bindungsdauer des Versicherungsnehmers, Billigungsklausel, Vorläufige Deckungszusage, Aufklärungs- und Informationspflichten; Obliegenheiten bei aufrechtem Vertragsverhältnis – Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers, Gewillkürte, Anzeige- und Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers im Versicherungsfall, Schadenverhütung/Schadenminderungspflicht; sowie Ausgewählte Haftungsfälle von Versicherungsagenten aus der Praxis.

